AGB — Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 AGB Geltungsbereich und Grundlagen
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
§ 4 Mitwirkung des Patienten
§ 5 Honorierung der Heilpraktikerin
§ 6 Honorarerstattung durch Dritte
§ 7 Verbindlichkeit von Terminabsprachen
§ 8 Vertraulichkeit der Behandlung/ Datenschutz und Handakte
§ 9 Rechnungsstellung
§ 10 Meinungsverschiedenheiten
§ 11 Salvatorische Klausel
§1 AGB Geltungsbereich und Grundlagen
a) Die ABG regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Heilpraktikerin und Patient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit nichts anderes zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsschluss
a) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde auszuüben, durch eindeutiges Handeln annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose oder Therapie wendet.
b) Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker aufgrund seiner Kenntnisse oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags
a) Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten, indem er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten, unter Berücksichtigung bestehender gesetzlicher Behandlungsverbote und seiner Sorgfaltspflicht, anwendet. Die Behandlungsmethoden ‚CranioSacral-Therapie‘ und ‚Shiatsu‘ können auch bei Beschwerden zum Einsatz kommen, bei denen ein Behandlungserfolg mit den genannten Methoden noch nicht wissenschaftlich untersucht wurde. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der gewählten Therapie-Methoden kann allgemein weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
b) Über die Therapiemöglichkeiten entscheidet der Patient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der Heilpraktikerin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Der Heilpraktiker ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, wenn und soweit der Patient hierüber keine Entscheidung trifft.
§ 4 Mitwirkung des Patienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
§ 5 Honorierung der Heilpraktikerin
a) Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages z.B durch eine Terminvereinbarung entsteht der Honoraranspruch der Heilpraktikerin gegenüber dem Patienten/ der Patientin. Diese liegen zwischen 25€ bis maximal 110€ pro Behandlung. Wenn der Patient/ diePatientin das Anbegot des ‚Sozialtarifs‘ in Anspruch nehmen möchte hat der Patient/ die Patientin dies vorab mitzuteilen, bzw. die Verfügbarkeit anzufragen.
b) Die Honorare sind, so fern sie nicht vorab per Onlinebuchung bezahlt wurden, grundsätzlich in bar, direkt nach jedem Praxis-Termin zu begleichen, in Ausnahmefällen und nach Absprache auch nach Rechnungserhalt per Überweisung auf das angegebene Praxiskonto.
§6 Honorarerstattung durch Dritte
Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt.
§ 7 Verbindlichkeit von Terminabsprachen
Der Patient bucht einen Termin in der Heilpraktiker-Bestellpraxis. Dieser Termin ist auch ohne schriftliche Bestätigung gültig. Terminverschiebungen oder ‑absagen sind 24 Werktagsstunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Der Termin gilt als abgesagt wenn dieser telefonisch unter +49 157 332 944 63 oder als Mitteilung auf der Mailbox unter Angabe des Patientennamens sowie Behandlungsdatum und Behandlungsuhrzeit hinterlassen wurde, per Mail unter post (at) cranio-raum-linz.at, oder durch Stornierung mittels Online-Buchungssystem.
Bei kurzfristig abgesagten Terminen oder Nichterscheinen zu einem gebuchten Termin wird eine Ausfallgebühr von mindestens 80% in Rechnung gestellt. Bei 60 Minuten 64 €, bei 90 Minuten 72 €-
- Die Ausfallgebühr entfällt, wenn die Heilpraktikerin den Termin trotz verspäteter Absage an einen anderen Patienten aus der Warteliste vergeben kann. Eine Verpflichtung für den Heilpraktiker den Termin mit einem anderen Patienten zu besetzen besteht jedoch nicht.
- Verspätungen: Sollte sich der Patient verspäten, so verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend.
§ 8 Vertraulichkeit der Behandlung
a) Der Heilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient zustimmen wird.
b)
Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, wie beispielsweise bei Meldepflicht bestimmter Diagnosen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
Absatz a) ist weiterhin nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen den Heilpraktiker oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
c) Der Heilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte oder elektronische Patientendatei). Dem Patienten steht eine Einsicht in die Handakte in der Praxis jederzeit zu, er kann jedoch nicht die Herausgabe der Original-Handakte verlangen. Absatz b) bleibt davon unberührt. Der Patient stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu.
d) Sofern der Patient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt der Heilpraktiker kosten- und honorarpflichtig eine Abschrift aus seiner Handakte und der elektronischen Patientendatei. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in Kopie weitergegeben. Die Kopien erhalten einen Vermerk, die Originale verbleiben in der Behandlungsakte. Diese vertraulichen Unterlagen sind einzig und allein für den Patienten bestimmt. Für eine Weitergabe oder Einsichtnahme an Dritte nach Abgabe der Unterlagen an den Patienten haftet der Heilpraktiker nicht.
e) Ton‑, oder Videoaufnahmen von Behandlungen und Vorgesprächen seitens der Klienten sind ausdrücklich verboten.
§9 Rechnungsstellung
a) Der Patient erhält bei Barzahlung eine Quittung und auf Wunsch jeweils zum Behandlungsende oder zum Jahresende eine Rechnung, spätestens jedoch zum 15. des Folgemonats. Das einmalige Ausstellen der Rechnung erfolgt gebührenfrei. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Heilpraktikers, den Namen und die Anschrift sowie das Geburtsdatum des Patienten. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum, die bezahlten Honorare sowie etwaige Dritt- und Nebenleistungen.
b) Aus Beweis- oder Erstattungsgründen durch einen Kostenträger kann auch eine Ausfertigung der Rechnung, die die vollständige Diagnose, jede Einzelleistung (Therapiespezifizierung) mit der entsprechenden GebüH-Ziffer, jeden Einzelbetrag und Angaben über Heilmittel enthält, vereinbart werden. Der Patient wird hiermit darüber aufgeklärt, dass diese Rechnungsform bei Weitergabe an andere Personen bzw. Institutionen als den Patienten bereits den Bruch der Vertraulichkeit und Verschwiegenheitspflicht bedeutet, für die der Heilpraktiker jedoch nicht haftet.
§10 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den ABG sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich vorzulegen.
§11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages und der AGB insgesamt nicht berührt. Eine ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.